|
Personen, die aufgrund ihres geringen Lebensunterhalts eine Berechtigung vorweisen, erhalten Lebensmittel. Diesen
Berechtigungsnachweis erhalten Sie, wenn von Ihnen der Tafel eine Rentenbescheinigung, eine Bescheinigung des Landratsamts über den Empfang von Hartz IV, vom Arbeitsamt über den Empfang von Arbeitslosengeld oder
eine Bescheinigung über hohe Schulden vorgelegt wird.
|